Richter/in in Deutschland

Berufsbeschreibung Richter/in

Richter sind bei Gerichten angestellt. Sie führen gerichtliche Verfahren, studieren die Rechtsfälle, sprechen Urteile aus und entscheiden über das Strafmaß der Angeklagten. Um den Richterberuf in Deutschland auszuüben, muss ein Studium der Rechtswissenschaften mit der zweiten juristischen Staatsprüfung absolviert werden. In der Schweiz hängt die Ausbildung vom Amt ab. Laienrichter brauchen keine juristische Ausbildung, Bezirksrichter haben normalerweise eine juristische Ausbildung, sie ist aber nicht für alle Kantone unumgänglich, für Oberrichter ist ein Studium der Rechtswissenschaften erforderlich. In Österreich neben ist unter anderem auch ein schriftliche Prüfung und eine psychologische Eignungsuntersuchung für die Ernennung zum Richter erforderlich.