Gewusst wie: Steuerfreie Zusatzleistungen statt Gehaltserhöhung

Geld ist immer ein schwieriges Thema. Deswegen gehört eine Gehaltsverhandlung nicht unbedingt zu den angenehmsten Gesprächen, die man mit seinem Chef führen kann. Egal, wie freundschaftlich das Verhältnis zum Vorgesetzten sein mag, die Bitte um eine Lohnerhöhung wird wohl nie zu einer netten Plauderei werden. Das soll sie aber auch gar nicht. Schließlich geht es darum, dass die Leistungen, die man für seine Firma bringt, finanziell adäquat vergütet werden. Dementsprechend selbstbewusst sollte man die Sache angehen (hier finden Sie weitere Tipps zur Gehaltsverhandlung).

Fortiter in re, suaviter in modo

Dieses Motto ("Hart in der Sache, milde in der Art") kann man sich für eine Gehaltsverhandlung durchaus zu Herzen nehmen. Denn einerseits muss man von seinem Wert für das Unternehmen überzeugt sein und darf sich nicht abspeisen lassen, andererseits muss man dabei sehr behutsam vorgehen. Ein guter Weg, diese "Milde" walten zu lassen und der gesamten Situation damit einen Teil ihres Schreckens zu nehmen ist es, statt nach einer klassischen Gehaltserhöhung nach Zusatzleistungen zu fragen.

Von diesen steuerfreien Boni profitieren beide Seiten: Das Unternehmen zahlt weniger Geld, beim Arbeitnehmer kommt dafür aber mehr an. So hält sich der finanzielle Aufwand für den Arbeitgeber in Grenzen, was selbstverständlich in dessen Sinne ist. Für Angestellte ist es daher leichter, nach einer solchen Leistung zu fragen.

Diese Zusatzleistungen gibt es

Der Gesetzgeber sieht für Arbeitgeber diverse Möglichkeiten vor, durch steuerfreie Zusatzzahlungen das Gehalt ihrer Angestellten aufzubessern. Die beliebtesten sind:

Firmenwagen
Er nimmt unter diesen Zusatzleistungen eine Sonderstellung ein, da er nicht komplett steuerfrei ist. Private Fahrten müssen entweder über ein Fahrtenbuch oder eine 1%-Rechnung versteuert werden. Da ein Dienstwagen trotzdem eine merkliche Ersparnis bedeutet und sehr weit verbreitet ist, taucht er in dieser Liste auf. Als Alternative ist hier auch ein E-Bike denkbar, das steuerlich seit einigen Jahren genauso behandelt wird wie das Auto.

Essensgutscheine
Wenn ein Unternehmen über keine eigene Kantine verfügt, hat der Chef die Möglichkeit, seinen Mitarbeitern Essensgutscheine auszustellen, die bis zu einer Höhe von knapp 6 Euro pro Tag steuerfrei bleiben. Eingelöst werden können diese Gutscheine sowohl in Supermärkten als auch in Restaurants.

Kinderbetreuung
Junge Familien sollten bei diesem Punkt besonders hellhörig werden. Denn bei der Betreuung ihres Nachwuchses können sie sich von ihrem Arbeitgeber besonders kräftig unter die Arme greifen lassen. Ob Hort, KiTa oder sogar Tagesmutter: Die anfallenden Gebühren können in voller Höhe übernommen werden, ohne dass Steuern gezahlt werden müssen.

Tankgutscheine
Jeden Monat kann man von seinem Chef einen Tankgutschein in Höhe von 44 Euro erhalten, der natürlich ebenfalls steuerfrei bleibt. Er kann nicht nur an der Tankstelle, sondern beispielsweise auch im Theater eingelöst werden. Lediglich eine Barauszahlung ist nicht erlaubt.

Elektrogeräte
Handys, Laptops und andere Geräte können dem Arbeitgeber steuerfrei zur Verfügung gestellt werden. Solange sie im Besitz der Firma bleiben, gilt diese Steuerfreiheit – selbst dann, wenn die Geräte ausschließlich privat genutzt werden.

Zusatzleistungen zählen zum Gehalt

Als Arbeitgeber muss man bei diesen Zusatzleistungen darauf achten, sie in die Gehaltsabrechnung einfließen zu lassen. Mit einem modernen Buchhaltungsprogramm (wie z.B. Lexware oder DATEV Unternehmen Online) ist das allerdings kein großes Problem, da sie über die entsprechenden Vordrucke verfügen. So kann der Verdacht der Vorteilsnahme gar nicht erst aufkommen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Zusatzleitungen eine für beide Seiten interessante Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung darstellen, da sie tatsächlich in voller Höhe auf dem Konto des Angestellten landen, wodurch sich sowohl für ihn als auch für den Arbeitgeber finanzielle Vorteile ergeben.